Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierpension Somann
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteile des Hotel- und Pensionsvertrages der Tierpension Somann Ruppmannsburg 27, 91177 Thalmässing und werden vom Hundehalter bei einer Reservierung anerkannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
- Der Hundehalter versichert, dass der zu Betreuung übergebene Hund den gültigen Impfschutz gegen folgende Krankheiten hat: Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Parainfluenza, und Tollwut. Der Impfpass ist bei Abgabe des Hundes vorzulegen. Ohne gültigen Impfschutz oder wurde der Impfpass vergessen wird der Hund nicht aufgenommen. Bei einem abgelaufenen Impfpass wird der Hund nicht im Hotel- Pensionsbereich aufgenommen. Die Kosten für den gebuchten Zeitraum müssen vom Halter bezahlt werden.
- Frisch geimpfte Hunde werden nicht aufgenommen. Die Impfung muss mindesten 14 Tage zurückliegen.
- Der Hundehalter versichert, dass der zu Betreuung übergebene Hund frei von jeglichen Parasiten ist und in einem guten Gesundheitszustand ist.
- Der Verdacht auf eine Erkrankung der in Hotel/ Pension zu gebendem Hund ist ausdrücklich bekanntzugeben. Wirkt der Hund beim Bringen sichtlich geschwächt oder hat akut Durchfall, Fieber oder sonstige Krankheiten wird er von der Tierpension nicht aufgenommen.
- Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefälle während der Zeit der Betreuung zu einer Ansteckung von Parasiten, Krankheiten oder Verletzungen kommen. In diesem Fall kann keine Haftung von der Tierpension übernommen werden.
- Sollte der zu betreuende Hund einen Tierarztbesuch benötigen, ist die Tierpension berechtigt, einen Tierarzt seiner Wahl oder eine Tierklinik mit der Behandlung des Hundes zu beauftragen. Alles diesbezügliche Kosten gehen zu Lasten des Halters. Die Entscheidung ob ein Tierarzt oder Tierklinikbesuch notwendig ist, obliegt während der Zeit der Betreuung des Hundes an der Tierpension. Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Hund kann kein Schadenersatz verlangt werden. Sollte der Hund so erkranken oder sich verletzen, dass der Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Halter unverzüglich verständigt. Sollten der Halter nicht erreichbar sein, liegt die Entscheidungsbefugnis bei der Tierpension.
- Muss ein Hund durch Krankheit besonders gepflegt werden was ein enormer Zeitaufwand für die Tierpension darstellt, wird eine Pflegepauschale von 20€ pro Tag verrechnet.
- Für läufige Hündinnen wird keine Haftung übernommen. Bei Deckung der Hündin während des Hotel-Pensionsaufenthalt haftet der Hundehalter von der läufigen Hündin und übernimmt alle entstandenen Kosten. Bei läufigen Hündinnen wird pro Tag verrechnet.
- Der Hundehalter ist verpflichtet, alle für die Betreuung notwendigen Informationen insbesondere bzgl. Verhaltensauffälligkeiten wie Aggression oder ängstliches Verhalten sowie Allergien insbesondere Futterallergie und Unverträglichkeiten der Tierpension mitzuteilen. Bei nicht Bekanntgabe wird keine Haftung übernommen und der Hundehalter trägt dadurch die entstandenen Kosten wie Tierarztbesuch auf Grund dessen selbst.
- Bei einem starken Aggressionsverhalten des Hundes gegenüber betreuenden Personen oder anderen Pensionshunden, dass eine gefahrenlose Haltung unmöglich macht oder unverhältnismäßig erschwert, ist die Tierpension berechtigt, die Hotel- Pensionsunterbringung abzubrechen. Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund abzuholen oder abholen zu lassen.
- Durch den Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögungsschäden gehen zu Lasten des Hundehalters. Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Decken, Bettchen oder Spielzeug wird keine Haftung von der Tierpension übernommen.
- Das Futter ist in ausreichender Menge mit Mengenangabe mitzubringen. Im Falle, dass das Futter nicht ausreichend mitgegeben wurde, trägt der Halter die Kosten für neues Futter.
- Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund auf dem eingezäunten Gelände der Tierpension ohne Leine geführt werden darf und übernimmt alle damit in Verbindung stehende Risiken.
- Für Spielstunde wird keinerlei Haftung übernommen. Darf der Hund mit anderen Hunden in der Spielgruppe spielen, ist es immer trotz ständiger Aufsicht ein Risiko das was passieren z.B. Beißereien oder Verletzungen. Dafür übernimmt die Tierpension keine Haftung und Kosten.
- Der Spaziergang in der umliegenden Umgebung wird von uns mit kurzer oder langer Leine durchgeführt. Sollte der Hund trotzdem weglaufen, trägt der Halter hier die Verantwortung, es sei denn, die Tierpension hat grob fahrlässig gehandelt. Halsband und Geschirr muss auf den Hund genau angepasst sein, so das kein durchrutschen oder herauswinden möglich ist. Dafür muss der Halter sorgen.
- Bei Abgabe des Hundes wird ein Durchschlag der Abholschein des Hotel-Pensionsvertrag der zuvor im Büro ausgefühlt worden ist, mitgegeben. Dieser muss bei Abholung immer mitgebracht werden. Ohne diesen Abholschein muss die Tierpension den Hund nicht herausgeben, da dies der Nachweis ist das es der Halter von dem Hund ist. Wird der Hund von jemanden anderen geholt muss der Halter der Tierpension Name und Anschrift vom Abholer geben. Der Abholer muss den Abholschein und seinen Ausweis mitbringen. Nur dann wird der Hund herausgegeben.
- Bring- und Abholzeiten sind stets einzuhalten. Wird ein Hund nach den Öffnungszeiten gebracht, muss die Tierpension in nicht mehr an dem Tag annehmen. Wird ein Hund nach den Öffnungszeiten geholt, muss die Tierpension ihn nicht mehr herausgeben. Der Halter muss sich dann an die Öffnungszeiten des nächsten Tages halten und kann seinen Hund abholen. Der Tag wird voll berechnet. Im Falle der Nichtabholung des Hundes nach Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Rückmeldung des Halters wird der Hund nach 14 Tagen an das Tierheim abgegeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Halter.
- Die Buchung des abgesprochenen Termins, ist erst nach einer Bestätigung per E-Mail verbindlich.Die Rücktrittsgebühren bei Stornierung einer verbindlichen Buchung nach Abgabe der Terminvereinbarung belaufen sich wie folgt: Bei einer Absage innerhalb von 14 Tagen vor dem gebuchten Hotel-Pensionsbeginn ist die Tierpension berechtigt 50% des Brutto-Hotel-Pensionsvertrag als Reservierungsentschädigung zu berechnen. Bei einer Absage innerhalb von 7 Tage vor Hotel-Pensionsbeginn wird 75% des Brutto- Hotel-Pensionsvertrag berechnet. Bei Absage oder nicht erscheinen an dem Tag des gebuchten Hotel-Pensionsbeginn werden 100% des Brutto-Hotel-Pensionsvertrag berechnet. Die Tierpension stellt eine Rechnung die per Post oder E-Mail zugeschickt wird. Bei vorzeitiger Abholung wird bis zum gebuchten Tag verrechnet.
- Der Hundehalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung vom Film- bzw. Fotoaufnahmen des Hundes, die während der Zeit der Betreuung angefertigt werden, gleich zu welchem Zweck (z.B. Internetseite, öffentliche Medien etc.) Der Hundehalter verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung der Ansprüche.
Stand der AGBs 1.11.2025